Der europäische Wohlfahrtsstaat als Heilanstalt

Essay von Werner von Tabarelli*

Als Gegenbild zur feudalen Willkürherrschaft haben die Gelehrten des Mittelalters auf dem moralischen Fundament der jüdisch-christlichen Nächstenliebe den naturrechtlichen Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen ein friedliches Miteinander der Menschen in Freiheit möglich wäre. Die Ausbeute dieser Tradition, die sich über ein Jahrtausend hinzog, lässt sich wie folgt zusammenfassen: Den natürlichen Rechten der Menschen, Freiheit, Gleichwertigkeit und Menschenwürde stehen Rechtspflichten gegenüber: Nämlich einerseits die ausgleichende Gerechtigkeit, u.a. mit dem Verbot der Ausübung von physischer Gewalt gegenüber Mitmenschen, mit dem Verbot von List und Betrug und mit dem Schutz des privaten und öffentlichen Eigentums. Andererseits die verteilende Gerechtigkeit. Darin vor allem die Pflicht des allmächtigen Staates, aus seinen Steuereinkünften gerechte Teile an die Bedürftigen abzugeben. Aus diesem Ideengerüst hat sich der moderne Sozialstaat entwickelt.

Nun weiß mittlerweile allerdings jedes Kind, dass der Staat heutzutage sehr lange Zeit hindurch viel mehr ausgeben kann, als er Einkünfte hat — ungedecktes Papiergeld, Staatsverschuldung und die sog. Geldschöpfung ermöglichen das. Die europäischen Wohlfahrtsstaaten machen davon reichlich Gebrauch: Die EU beherbergt zwar nur rund 7 Prozent der Erdbevölkerung und bringt es auf knapp ein Viertel des Welt-Sozialproduktes. Von den weltweiten Ausgaben für Soziales, entfallen aber auf die Europäische Union allein mittlerweile fast drei Fünftel aller entsprechenden Aufwendungen. (https://mises.org/blog/europes-unsustainable-welfare-state)

Der europäische Wohlfahrtsstaat will nicht nur die Daseinsnöte der Bürger beheben, er will vielmehr von der Wiege bis zum Grabe vorsorgen, — «well being» vom Kindergeld über die Integration von Migrantenströmen bis zur Gesundheit und Rente. Als Folge sind inzwischen rund Dreiviertel der europäischen Bevölkerung in irgendeiner Weise vom Wohlfahrtsstaat abhängig. Das dafür benötigte Geld holt sich der Staat entweder auf die erwähnte verstohlene Weise, bei der die Betroffenen den Aderlass gar nicht merken, oder er zwackt sie ganz offen in Form von Steuern und Abgaben vom allgemeinen Wohlstand ab. In der EU beläuft sich die durchschnittliche Steuerbelastung mittlerweile auf fast die Hälfte der Einkommen. Diese im Lauf der Jahrzehnte immer maßlosere Umbildung des Sozialstaates zum Wohlfahrtsstaat untergräbt aber sowohl die verteilende, wie auch die ausgleichende Gerechtigkeit.
Denn eine große Keksdose, in die jeder scheinbar nach Belieben greifen kann, korrumpiert. Recht, Rechtschaffenheit und Vertragstreue, aber auch Fleiß und eigenes Bemühen um individuellen Erfolg sowie Sorgsamkeit im Umgang mit den verfügbaren Mitteln verkümmern zwangsläufig zu fragwürdigen Sekundärtugenden (Robert Leicht). Es kommt zu Verteilungskämpfen, zu Kungeleien, zu Gewaltexzessen und Kriminalität, zu verlogenen Propagandaschlachten und zu begehrlichen — aber mitunter der Form nach sogar legalen — Eingriffen ins Privateigentum von Bürgern sowie zur Verschwendung der im Gemeinschaftseigentum befindlichen Sozialkassenbestände.

Gewissermaßen im Widerspruch zu diesem anarchischen Spektakel steht die Art und Weise, in der im Wohlfahrtsstaat Ansprüche gegen die Allgemeinheit ausnahmslos mit Rechts-, Gerechtigkeits- und Moralvorstellungen unterfüttert werden. Stets kämpfen die Betreffenden für ihre Sache mit der Gebärde des von vornherein unstreitig moralisch im Recht Befindlichen im Namen der gottgewollten Menschlichkeit, der Humanität, der Nächstenliebe — und vorab natürlich immer auch insbesondere im Namen des Gemeinwohls. Im Evangelium des Johannes (12, 3-6) liest man von Judas, der sich darüber beschwert, dass eine Frau Salbe auf die Füße Jesu gibt: Die Salbe hätte man für viel Geld verkaufen und den Erlös den Armen geben können, wendet er ein. — Johannes stellt aber klar: »Das sagte er nicht, weil er ein Herz für die Armen gehabt hätte, sondern weil er ein Dieb war …«.

In der Tat bleibt der Nutzen der Politik des Wohlfahrtsstaates für die betroffenen Menschen immer irgendwie im Trüben. Der an der Universität Uppsala lehrende Politikwissenschaftler Nils Karlson, Mitglied der Mont Pèlerin Society, zeichnet jedenfalls am Beispiel seines Heimatlandes Schweden ein beunruhigendes Bild der Folgen des auf die Spitze getriebenen Wohlfahrtsstaates (NZZ, 31.7.2004): Während eines halben Jahrhunderts seien in Schweden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen worden. Desgleichen sei in den letzten fünfzig Jahren in Schweden kein einziges börsennotiertes Großunternehmen mehr gegründet worden. Erschreckend das Abrutschen Schwedens hinsichtlich des Bruttoinlandproduktes pro Kopf: Nach Karlson belegte Schweden 1970 diesbezüglich noch den 4. Platz. Knapp fünfzig Jahre später ist das Land auf Rang 17 abgestürzt. (siehe de.wikipedia.org, Liste  der Länder nach Bruttoinlandsprodukt pro Kopf) Karlson berichtet weiter, dass im Jahr 2004 mehr als ein Fünftel der erwerbsfähigen Schweden keiner Beschäftigung mehr nachging. Sie lebten von verschiedensten staatlichen Wohlfahrtsprogrammen wie Frühpensionierungen, Arbeitslosenentschädigungen, Krankengeldern usw. Dazu kommt noch das Immigrationsproblem

(https:/www.gatestoneinstitute.org/10605/sweden-failed-state): Die schwedische Polizei kann von jeweils sieben Verbrechen nur noch ein einziges aufklären. In einem offiziellen Bericht (Utsatta områden 2017) erklärt sie, dass es im Land derzeit 66 völlig ‘rechtsfreie’ Gebiete gebe, in die die Polizei nicht mehr vorzudringen wage. Die Anzahl solcher no-go-Zonen wächst mit atemberaubender Geschwindigkeit. 2016 waren es erst 55.
Aufschreckende Entwicklungen und Konflikte ähnlicher Art sind seit dem antiken Rom der späten Kaiserzeit das kennzeichnende Merkmal des Wohlfahrtsstaates. Offenbar bedarf das wunderliche Humanitäts-Ideal, das dem Wohlfahrtsstaat zugrunde liegt, der Korrektur. So jedenfalls kann das biblische »Liebe deinen Nächsten wie dich selbst« (Lev 19,18; Mt 22,39f; Mk 12,31) unmöglich gemeint gewesen sein.

Im Matthäus-Evangelium heißt es (a.a.O.), Nächstenliebe sei das allgemeine Gesetz, die universa lex. Das ist nicht etwa ein neues, ein elftes Gebot. Sondern der Begriff Nächstenliebe fasst in einem Wort die Du-sollst-nicht-Gebote des Dekalogs zusammen: »übe nicht Gewalt gegen deinen Nächsten«, »rede kein Falschzeugnis«, »begehre nicht deines Nächsten Gut«. Das mit »Liebe…« verdeutschte Wort in den Urtexten der Schrift — agapão (altgr.) bzw. diliges (lat.), — sollte also zeitgemäßer vielleicht mit »Respektiere…« übersetzt werden: »Respektiere deinen Nächsten wie dich selbst.« Man kann unmöglich alle Menschen lieben, aber man sollte sie respektieren. Die biblische »Nächstenliebe« meint im Grunde »Solidarität«. Sie ist keinesfalls ein Freibrief, die grundlegenden Rechte und Rechtspflichten in den Wind zu schlagen, die eine menschliche Gemeinschaft in Frieden und Freiheit möglich machen. Sie erinnert vielmehr eben umgekehrt daran, die Freiheit, Gleichwertigkeit und Menschenwürde zu respektieren und den daraus folgenden Rechtspflichten nachzukommen.

Es sind die die vom Wohlfahrtsstaat geweckten unerfüllbaren Ansprüche, die zu Gewalt und Kriminalität, zu Lüge, Enteignung der Bürger und zur Verschwendung verführen. Um den aus den Fugen geratenen Wohlfahrtsstaat unter Kontrolle zu bringen, müssen wir zuallererst die Solidarität und das Recht wieder miteinander versöhnen.

* Werner Tabarelli: Stiftungsrat, ECAEF – European Center of Austrian Economics Foundation (www.ecaef.li), Fürstentum Liechtenstein

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