Steuern mit Lenkungswirkung – eine Verblendung
erstmals erschienen bei ‘eigentümlich frei’ am 28. August 2019
„Lenkungsabgaben“ scheinen die eierlegende Wollmilchsau zu sein. Egal welches Problem besteht, eine Lenkungsabgabe soll es beheben. In Tat und Wahrheit ist sie eine Fehlkonstruktion. Zu viel Stau? Lenkungsabgabe. Zu viel Lärm? Lenkungsabgabe. Klimawandel? Lenkungsabgabe. Fleischkonsum? Lenkungsabgabe. Heute ist es Mode, zu allen erdenklichen Verhaltensmustern eine „Lenkungsabgabe“ zu entwerfen. Die zu grunde liegende Logik ist dreistufig.
Erstens: Wenn jemand etwas tut und dieses Verhalten der Allgemeinheit Kosten verursacht, dann sollen diese Kosten in den Preis der Tat einfließen. Zweitens: Wenn jemand etwas tut, das gegen normativ Gewünschtes verstößt, soll das abnorme Verhalten mit einem Preis versehen werden. Wenn dieser Preis hoch genug ist, gibt es nur wenige, die sich das abnorme Verhalten überhaupt leisten. Drittens: Der Ertrag der geleisteten Abgaben wird an jene umverteilt, die keine Kosten für die Allgemeinheit erzeugt haben oder sich konform verhalten haben.
Politik ausgeblendet
Gegner der Lenkungsabgabe wenden ein, das Konzept funktioniere nur in der Theorie. In der Praxis erzeugten Lenkungsabgaben enorme Transaktionskosten. Ihre Erträge flössen nie vollständig an die Bevölkerung zurück, und sie führe zu nichts als zu staatlicher Bürokratie. Diese Kritik stimmt auch. Es gibt keine empirische Evidenz dafür, dass irgendeine Lenkungsabgabe je gemäß der skizzierten Theorie gewirkt hat.
Trotzdem ist diese Kritik aus der Praxis nur eine Verkürzung. Die Lenkungsabgabe scheitert nicht nur an ihrer Praxis. Auch die Theorie, die sie begründet, funktioniert nicht. Sie mag auf den ersten Blick sogar intuitiv einleuchten. Doch einer ökonomischen Analyse hält sie nicht stand …
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Henrique Schneider: Lenkungsabgabe