Macht die Tore auf!
Öffnet endlich wieder Kaufhof und Karstadt! | Was dem Bürger Toilettenpapier und Nudeln, sind der Politik derzeit offenbar Kontaktverbot und Warenhausschließung. Denn ebenso maßlos, wie die Deutschen zu Beginn der „Corona-Krise“ ganze Wagenladungen von Hygienepapier aus den Geschäften trugen, scheint sich die deutsche Politik inzwischen ungehemmt durch das gesamte gesellschaftliche Leben zu administrieren. Gastwirte, Hoteliers, Gewerbetreibende, Kurzarbeiter und Vermieter wurden dabei durch eilig neu geschaffene Infektionsschutzverordnungen bereits in die Pleite getrieben. Währenddessen blieb aber der planungspolitisch als sicher angenommene Ansturm auf hastig leergeräumte Krankenhausbetten und Beatmungsplätze praktisch aus.
Statt also das öffentliche Leben angesichts der ausbleibenden Großkatastrophe durch Aufhebung der Verbote wieder hervortreten zu lassen, wünschen führende Politiker nun aber erst feinjustiert ausbalancierte „Lockerungen“. Die Krisenmanager wollen offenbar noch nicht nach Hause gehen. Im Alarmmodus kündigten sie erst wochenlang das unmittelbar bevorstehende Chaos an. Als es ausblieb, erschien hilfsweise die Warnung vor einer „zweiten Welle“. Verleitet etwa der einmal gelungene politische Zwangszugriff auf das allgemeine Leben, die politisch gewonnene Wichtigkeit und Steuerungsmacht immer noch etwas weiter fortzuschreiben?
Was sagt das Verfassungsrecht dazu? Dürfen – um es konkret am fassbaren Beispiel zu erörtern – die Warenhäuser von Kaufhof und Karstadt bis auf weiteres geschlossen bleiben? Die Antwort des Verfassungsrechtes ist aktuell klar. Sie lautet: Nein. Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland steht diesen Schließungen entgegen. Und dies lässt sich ohne unverständliche Juristerei auch plausibel erklären …
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Macht die Tore auf!
Carlos A. Gebauer ist ein deutscher Jurist und Autor, spezialisiert auf Medizinrecht. Sein Essay erschein am 24. September 2019 auf Achgut.com