Schadensersatzpflicht für Politiker

Plädoyer für eine Schadensersatzpflicht demokratischer Politiker. Warum Abgeordnete gegenüber ihren Wählern juristisch haften und persönlich ersatzpflichtig gemacht werden sollten, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig Schäden verursachen. (Original veröffentlicht in: Der Hauptstadtbrief 135, 7. April 2016)

Alle Menschen sind gleich: Wer vorsätzlich oder fahrlässig Schäden verursacht, haftet dafür und kann persönlich ersatzpflichtig gemacht werden. Das ist gut und gerecht. Der sprichwörtliche kleine Mann von der Straße steht für alles gerade. Einige Menschen sind gleicher: Politiker haften nicht und können auch nicht persönlich ersatzpflichtig gemacht werden, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig Schäden verursachen. Das ist schlecht und zu ändern. Foto: Abgeordnete im Bundestag: für sie ein faktisch rechtsfreier Raum.

Man erntet in diesen Tagen keinen Widerspruch mit der Feststellung, dass sich unsere europäischen Demokratien in einer Krise befinden. Teils erscheint diese Krise schicksalsbedingt, weil tragische äußere Ereignisse sie befördern. Teils aber ist die Krise auch hausgemacht, weil der Versuch des Umbaus etablierter Nationalstaaten zu einem mehr oder minder gesamteuropäischen Staatswerk mit quälenden Operationsschmerzen einhergeht. Niemand vermag heute im Entferntesten seriös abzuschätzen, wie Deutschland und die EU in Zukunft politisch gestaltet sein werden. Zu hoffen steht, dass Einigkeit herrsche, in dieser Zukunft blieben uns Freiheit und Demokratie erhalten. Was aber muss geschehen, damit uns unsere demokratischen Institutionen nicht verloren gehen? Welcher strukturellen Umbauten bedarf es, um den vielerorts beklagten demokratischen Defiziten nicht weiteren Raum zu geben? …

Eine der wesentlichen Quellen, aus denen sich unser westliches Demokratieverständnis speist, findet sich in der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung des späten 18. Jahrhunderts. Den damaligen Gründervätern war klar: „No taxation without representation!“ Anders gesagt: Ein Land wird nur dann von freien Bürgern (mit)regiert, wenn diese ihr Schicksal auch durch parlamentarische Repräsentation (mit)bestimmen können. Der kurze Satz hat seine Bedeutung weit über die dort thematisierte Steuerfrage hinaus.

In der Vorsilbe des Wortes von der „Re-Präsentation“ liegt nämlich bereits eine deutliche Mahnung an jeden, der als Repräsentant in einer Volksvertretung für andere tätig werden will. Sein gesamtes parlamentarisches Handeln erfordert eine stete Rückbesinnung auf das Wahlvolk. Ein Parlament kann nur dann ein getreuliches Abbild der von ihm vertretenen Gesellschaft sein, wenn deren Repräsentanten die Öffentlichkeit auch wahrhaftig, das heißt wirklichkeitsgetreu widerspiegeln. Sieht sich ein Volk in seinem Parlament nicht (mehr) abgebildet, sondern zeigt sich ihm dort ein Zerrbild der politischen Welt, dann droht – aller historischen Erfahrung nach – regelhaft Ungemach …

Zum Weiterlesen bitte hier klicken -> Der Hauptstadtbrief 135


*Carlos A. Gebauer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf und Richter im Zweiten Senat des Anwaltsgerichtshofes NRW. Er ist Autor mehrerer Bücher und schreibt u.a. für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Neue Juristische Wochenschrift, die Zeitschrift für Rechtspolitik. Für den HAUPTSTADTBRIEF begründet er, warum Parlamente für Abgeordnete nicht länger ein faktisch rechtsfreier Raum zum gesellschaftlichen Experiment bleiben dürfen.

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