Plurimae leges, summa iniuria

Wenn Bürokraten Unternehmer spielen:
Die Politik des Interventionismus

Vortrag von Carlos A. Gebauer
Gottfried von Haberler-Konferenz, Vaduz, 19. 5. 2017

Einleitung | Die These meines heutigen Referates lautet „Plurimae leges, summa iniuria“: Zu viele Gesetze schaffen größtes Unrecht. Die These ähnelt zwar dem bekannten Wort „summum ius, summa iniuria“, demzufolge gerade exzessive rechtliche Erörterungen die ungerechtesten Antworten provozieren. Doch obwohl beide Sätze im Kern übereinstimmend einen Angriff auf das Recht beschreiben, so werden die jeweiligen Angriffe doch aus unterschiedlichen Richtungen geführt.

Im Jahr 44 v. Chr. erörterte Marcus Tullius Cicero in seinem Werk „De officiis“ die Frage nach gerechtem und ungerechten Handeln. Dort, im 33. Abschnitt des ersten Buches, bezeichnet schon er „summum ius, summa iniuria“ als ein uraltes Sprichwort1. Es mahne vor denjenigen Sinnperversionen, die sich aus einer überbetont wörtlichen Textinterpretation ergeben. Cicero nennt ein konkretes Beispiel: Der Feind hält es bei einem „auf dreißig Tage“ geschlossenen Waffenstillstand für rechtens, in der Nacht anzugreifen! Die listige Suche nach Unbestimmtheiten in den verwendeten Rechtsbegriffen erklärt zugleich den Topos des Winkeladvokaten. Der sucht für seinen Mandanten die Lücken im Gesetz, um dessen eigentlich angezielten Zweck in sein Gegenteil zu verkehren. Es besteht wohl kein Grund, daran zu zweifeln, daß diese Art der teuflischen Hermeneutik tatsächlich uralt ist.

Menschheitsgeschichtlich wesentlich jünger ist dagegen das hier interessierende Phänomen der „plurimae leges“: Ein hyperaktiver, ‚moderner‘ Gesetzgeber meint, einen Mißstand in der Welt entdeckt zu haben. Er macht sich also daran, ihn mit einem ihm probat erscheinenden Gesetz zu bekämpfen. Nachdem er dann erkennt, mit seiner vermeintlichen Lösung nur unvermutet weitere Mißstände hervorgerufen zu haben, beginnt er, nachzubessern. Mit seinen Reparaturversuchen intensiviert er das geschaffene Chaos aber nur und schafft zuletzt mit noch weiteren Nachjustierungen eine Lage, in der sich alle Beteiligten wieder den Ursprungszustand als den – vergleichsweisen – Idealzustand zurückwünschen. …

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Carlos A. Gebauer: Plurimae leges, summa iniuria (DOC, 70kb)

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